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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Deutschland
Park Hotel & Spa KATHARINA

1. Geltungsbereich 

1.1.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Vertragsverhältnisse des Park Hotel & Spa KATHARINA, im Namen der Anko Services GmbH, Römerstr.2, 79410 Badenweiler und deren Vertragspartnern über die Vermietung von Hotelzimmern anzuwenden. 

1.2.    Diese AGB sind Bestandteil eines jeden Vertrages (Vereinbarung) und Auftrages, der die Verpflichtung des Hotels zur Erbringung bestimmter Leistungen gegenüber dem Kunden und die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des vereinbarten Preises für die erbrachten Leistungen zum Gegenstand hat.  

1.3.   Diese AGB sind unter www.parkhotelkatharina.de einzusehen und somit den Kunden, den Mietvertragsparteien, sowie Dritten, im Sinne der Vorschriften des BGB ausreichend zur Kenntnis gebracht.

1.4.   Der Aufenthalt des Kunden im Hotel wird durch die Hausordnung des Hotels geregelt. Diese Ordnung ist für die Gäste des Hotels verbindlich. Die Hausordnung ist an der Rezeption ausgehängt. Die Hausordnung ist auf der Homepage verfügbar. Von jedem Gast wird vermutet, dass er dies wirksam zur Kenntnis genommen hat.

1.5.   Diese AGB sind für das Hotel ab dem Datum ihrer Veröffentlichung und für den Kunden ab dem Zeitpunkt der Bestellung der Leistung verbindlich.

2.    Vertragsabschluss, Leistung, Preise und Zahlung

2.1.    Die vom Hotel zu erbringende Leistung ist durch den jeweils zum Vertragszeitpunkt gültigen, von der Direktion herausgegebenen "Tarif" näher präzisiert. Das Hotel ist ermächtigt, sowohl die zu erbringende Leistung als auch das vom Kunden zu bezahlende Entgelt einseitig abzuändern oder zu modifizieren, sofern zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der Leistung ein Zeitraum von mehr als 120 Tagen liegt. 

2.2.    Gemietete Räumlichkeiten stehen dem Kunden nur während der vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Eine über die vereinbarte Zeit hinausgehende Nutzung muss gesondert vereinbart werden und ist auch gesondert zu vergüten. Beschädigungen am Inventar oder über das normale Maß hinausgehende Verunreinigungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

2.3.    Vertraglich festgelegte Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer und Seminarräume anderweitig zu vermieten. 

2.4.    Sofern der Besteller der Leistungen des Hotels nicht mit dem von ihm genannten Vertragspartners identisch ist, erklärt er auf Seiten des von ihm genannten Vertragspartners, dem Schuldverhältnis als weiterer Schuldner beizutreten und sämtliche Verpflichtungen des von ihm angeführten Vertragspartners, aus diesem Vertrag zu erfüllen.

2.5.    Im Falle eines Rechnungsversandes ist die Summe ohne Abzüge sofort fällig. Für Rückstände verrechnet das Hotel Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz.

2.6.    Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.   

2.7.    Die Zahlung per Kreditkarte kann sowohl vor als auch nach der Inanspruchnahme der Hotelleistungen erfolgen, und zwar auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten, die zur Durchführung der Zahlung erforderlich sind. Mit der Angabe der Daten für die Zahlung per Kreditkarte erklärt sich der Kunde mit deren Verwendung einverstanden. Das Hotel hat das Recht, die Kreditkarte des Kunden zusätzlich mit eventuellen Differenzen zu belasten, die nach der Abreise des Kunden festgestellt werden (z.B. Verbrauch aus der Minibar, Schadensersatz, Bußgelder, usw.), womit der Kunde einverstanden ist. Das Hotel ist jedoch verpflichtet, den Kunden schriftlich /e-mail/ über die zusätzliche Abrechnung von Differenzen von der Zahlungskarte des Kunden und die Gründe für eine solche zusätzliche Abrechnung zu informieren.

2.8.    Das Hotel ist berechtigt, bei der Ankunft eine Garantie in Form einer vorautorisierten Kreditkarte oder einer Barkaution zu verlangen. Um die Bezahlung der verbrauchten Waren aus der Minibar des Zimmers zu garantieren, wird das Hotel eine Vorautorisierung des Kunden in Höhe von 50 € pro Aufenthalt vornehmen. Der genaue Betrag des tatsächlichen Verbrauchs wird vom Hotel nach Überprüfung der Minibar in dem Zimmer, in dem der Kunde übernachtet hat, berechnet und abgerechnet.

2.9.    Das gleiche Verfahren wendet das Hotel an, wenn der Kunde das Interesse bekundet hat, die Rechnung für den Konsum und andere im Hotel in Anspruch genommene Dienstleistungen auf dem Zimmerkonto gutzuschreiben; in diesem Fall wird der Betrag von 150 € pro Aufenthalt vorautorisiert. Ist der vorautorisierte Betrag von 150 € ausgeschöpft, hat das Hotel Anspruch auf eine weitere Vorautorisierung von 150 €. 

2.10.  Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen 3 Bankarbeitstage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

2.11.  Für Rückstände verrechnet das Hotel Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz. Ist ein Kunde mit einer Rechnung in Verzug, so ist das Hotel berechtigt, von der Erbringung weiterer Leistungen - seien sie auch vertraglich vereinbart - gegenüber diesem Kunden Abstand zu nehmen.

2.12. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

3.    Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 

3.1.    Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
 
3.2.    Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3.3.    Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Für die zusätzliche Nutzung des Zimmers über diesen Zeitpunkt hinaus kann das Hotel bis zu 100 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen. 

3.4.    Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle Mängel, Unregelmäßigkeiten oder Vorbehalte an der Hotelrezeption zu melden, sobald er sie beim Bezug des Zimmers feststellt. Er ist auch verpflichtet, dies zu tun, wenn er Schäden am Zimmer oder dessen Inventar feststellt. Stellt das Hotel nach Beendigung des Aufenthalts des Kunden Schäden am Zimmer oder am Inventar fest, ohne dass der Kunde dies der Hotelrezeption mitgeteilt hat, ist der Kunde verpflichtet, dem Hotel den Schaden am Zimmer oder am Inventar in voller Höhe zu ersetzen. 

4.    Rücktritt, Kündigung des Kunden. Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (NoShow)

4.1.    Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommen Zimmern ist dieser verpflichtet, dem Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung mit mindestens 100% des Übernachtungspreises mit oder ohne Frühstück zu erstatten. 

4.2.    Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag vereinbart wurde oder gesetzliches Kündigungsrecht besteht.

4.3.   Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht das Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.

4.4.    Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein Rücktrittsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet 100% des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5.    Haftung des Hotels 

5.1.    Die Parteien vereinbaren, dass das Hotel nicht für Sachen haftet, die von Kunden oder Besuchern in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, in Seminarräumen oder technischen Einrichtungen eingebracht werden. Für Gegenstände, die der Kunde oder Gast in das von ihm gemietete Zimmer einbringt, wird die Haftung auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt. Insbesondere wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung wird ferner eingeschränkt auf persönliche Gegenstände des Gastes, ausgeschlossen von der Haftung werden Wertgegenstände wie etwa Schmuck, Pelzmäntel, Geld, Handys, Notebooks etc. Diese Wertgegenstände sind mittels gesondertem Aufbewahrungsvertrag an der Rezeption zu hinterlegen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung zur Hinterlegung von Wertgegenständen nicht nach, so ist das Hotel von jeder Haftung frei.

5.2.    Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 

5.3.    Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgeld, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht. 

6.    Essen und Trinken 

6.1.   Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen in den öffentlichen Bereichen des Hotels nicht verzehrt werden. Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten (Frühstücksraum) eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist, ebenso wie die Zubereitung von Speisen auf den Zimmern, untersagt. 

7.    Schlussbestimmung 

7.1.    Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. 

7.2.    Der Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Freiburg im Breisgau.

7.3.    Das Unternehmen nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Park Hotel & Spa KATHARINA

1.    Geltungsbereich

1.1.    Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Park Hotel & Spa KATHARINA (nachfolgend Gesellschaft genannt) und dem Kunden über die vorübergehende mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und alle weiteren damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen der Gesellschaft für den Kunden (Beherbergungsvertrag).

1.2.    Diese AGB sind unter www.parkhotelkatharina.de einzusehen und somit den Kunden, den Mietvertragsparteien, sowie Dritten, im Sinne der Vorschriften des BGB ausreichend zur Kenntnis gebracht 

1.3.    Abweichende Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur anwendbar, wenn sie von der Gesellschaft in Textform akzeptiert worden sind.

2.    Vertragsschluss und Vertragspartner; Untervermietung und Änderung des Nutzungszwecks

2.1.    Vertragspartner sind die Gesellschaft und der Kunde. Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Keine Rolle spielt, ob das Angebot vom Kunden oder von der Gesellschaft ausgegangen ist. 

2.2.    Der Kunde darf überlassene Zimmer nur unter- oder weitervermieten oder zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken benutzen, wenn die Gesellschaft zuvor in Textform zugestimmt hat. Verweigert die Gesellschaft die Zustimmung, so berechtigt das den Kunden nur zur Kündigung des Vertrages, wenn er Verbraucher ist (§13 BGB) und die Gesellschaft sich für ihre Entscheidung nicht auf einen wichtigen Grund berufen kann.

3.    Leistungen, Preise, Zahlungen und Gegenrechte

3.1.    Die Gesellschaft hat die vereinbarten Leistungen zu erbringen, insbesondere die Zimmer zur Verfügung zu stellen, die der Kunde gebucht hat. Einen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer hat der Kunde aber nur, wenn eine Zusage der Gesellschaft in Textform vorliegt.

3.2.    Der Kunde muss die für die Überlassung der Zimmer vereinbarten Preise, wenn nicht anderweitig vertraglich vereinbart, der Gesellschaft für den gesamten Aufenthalt im Voraus bezahlen. Nimmt er weitere Leistungen der Gesellschaft in Anspruch oder hat er Leistungen und/oder Auslagen der Gesellschaft an Dritte veranlasst, muss er die hierfür geltenden bzw. vereinbarten Preise entrichten.

3.3.    Die vereinbarten Preise beinhalten die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer. Ändert sich nach Vertragsschluss der Steuersatz, ändert sich der vertraglich vereinbarte Preis entsprechend, wenn der Kunde Unternehmer ist oder zwischen Abschluss des Vertrages und Beginn der Beherbergung mehr als vier Monate liegen.

3.4.    Rechnungen der Gesellschaft sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung fällig, wenn nicht etwas anderes vereinbart oder in der Rechnung angegeben ist. Zum Abzug eines Skontos ist der Kunde nicht berechtigt.

3.5.    Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Vertragsschluss einen angemessenen Vorschuss oder eine angemessene Sicherheit zu verlangen. Bei Vorliegen eines sachlichen Grundes, z.B. erhebliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, kann die Gesellschaft auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn der Beherbergung einen angemessenen Vorschuss, eine angemessene Sicherheit oder die Anpassung einer bereits angeforderten oder vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
Während der Beherbergung kann die Gesellschaft Zwischenrechnungen erteilen.

3.6.    Ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, aufrechnen oder mindern kann der Kunde nur mit einer Forderung, die nach Grund und Höhe unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Klagerecht des Kunden zur Geltendmachung von Gegenansprüchen, Minderungen oder zur Rückforderung einer ungerechtfertigten Bereicherung bleibt durch diese Bestimmungen unberührt.

4.    Regelungen zur Zimmerzahl und Aufenthaltsdauer und ihrer Änderung

4.1.    Der Kunde ist verpflichtet, der Gesellschaft bei Buchung die voraussichtlich benötigte Zahl der Zimmer, gegliedert nach Zimmertypen (z.B. Einzel- und Doppelzimmer etc.), die Zahl der anreisenden Gäste sowie die vorgesehene Aufenthaltsdauer mitzuteilen. Eine Änderung der Buchungsdaten nach Vertragsschluss ist der Gesellschaft spätestens zwei Wochen vor Beherbergungsbeginn, bei späterem Vertragsschluss unverzüglich mitzuteilen und bedarf, wenn nichts anderes vereinbart ist, zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Gesellschaft in Textform. Rücktrittsrechte des Kunden – siehe unten V. – bleiben hiervon unberührt.

4.2.    Hat der Kunde ein Zimmerkontingent reserviert und unterlässt er eine Konkretisierung der Zahl der benötigten Zimmer innerhalb der vereinbarten Frist, gilt der Vertrag mit der Zimmerzahl als zustande gekommen, die dem oberen Ende des Kontingentes entspricht, wenn die Gesellschaft dem Kunden bei Vertragsschluss hierauf gesondert hingewiesen hat und dem Kunden nicht unverzüglich nach dem Fristablauf in Textform etwas anderes mitteilt.

4.3.    Die Namen der anreisenden Gäste sind der Gesellschaft spätestens 1 Woche vor Beherbergungsbeginn, bei späterem Vertragsschluss unverzüglich mitzuteilen.

5.    Stornierung und Nichtinanspruchnahme von Hotelleistungen

5.1.    Der Kunde ist zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn ihm aus von der Gesellschaft zu vertretenden Gründen ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann, die Gesellschaft dem Rücktritt in Textform zugestimmt hat oder ein Rücktrittsrecht zwischen ihm und der Gesellschaft in Textform vereinbart worden ist. Ein vereinbartes Rücktrittsrecht geht unter, wenn es nicht binnen der von der Gesellschaft zugestandenen Frist in Textform ausgeübt worden ist.

5.2.    Tritt der Kunde zurück, obwohl er hierzu nicht oder nicht mehr berechtigt war, bleibt er selbst dann zur Zahlung der vereinbarten und veranlassten Leistungen verpflichtet, wenn er sie nicht in Anspruch nimmt. Gleiches gilt, wenn der Kunde die vereinbarten oder veranlassten Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch nimmt, ohne zuvor einen Rücktritt erklärt zu haben.

5.3.    Die Gesellschaft ist verpflichtet, bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung der Zimmer sowie ersparte Aufwendungen anzurechnen. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Abzug für die eingesparten Aufwendungen zu pauschalieren. Die Pauschale beträgt bei Übernachtung mit Frühstück 100 % des vertraglich vereinbarten Preises.

5.4.    Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass die in diesem Abschnitt genannten Ansprüche der Gesellschaft nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden sind.

6.    Rücktritt und Kündigung der Gesellschaft

6.1.    Hat die Gesellschaft dem Kunden das Recht eingeräumt, binnen einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten, ist auch die Gesellschaft berechtigt, binnen der gleichen Frist vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn ein anderer Interessent die vertraglich vereinbarten Zimmer buchen will und der Kunde nicht auf sein eigenes Rücktrittsrecht innerhalb einer von der Gesellschaft gesetzten angemessenen Frist verzichtet.

6.2.    Die Gesellschaft kann vom Vertrag auch dann zurücktreten, wenn der Kunde eine fällige Vorauszahlung oder Sicherheit nicht erbracht hat und eine von der Gesellschaft gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist.

6.3.    Die Gesellschaft ist weiterhin zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe können sein:
1.    Es liegen Umstände vor, die der Gesellschaft die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; das gilt nicht, wenn diese Umstände aus der Risikosphäre der Gesellschaft stammen;
2.    der Kunde hat bei der Buchung von Zimmern vorsätzlich oder fahrlässig irreführende oder falsche Angaben zu vertragswesentlichen Tatsachen gemacht, etwa zu seiner Person oder zur Person des Gastes oder zum Zweck der Buchung;
3.    es liegen Umstände vor, die die Annahme rechtfertigen, dass durch die Durchführung des Vertrages der Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Gesellschaft in der Öffentlichkeit beeinträchtigt oder gefährdet werden kann; das gilt nicht, wenn diese Umstände aus der Risikosphäre der Gesellschaft stammen;
4.    der Kunde hat die überlassenen Zimmer unter- oder weitervermietet oder nutzt die Zimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, ohne dass die Gesellschaft in Textform zugestimmt hat;
5.    nach Vertragsschluss tritt eine deutliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ein.

7.    Bereitstellung und Räumung der Zimmer

7.1.    Die Gesellschaft stellt dem Kunden am vereinbarten Anreisetag die gebuchten Zimmer ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.

7.2.    Der Kunde muss am vereinbarten Abreisetag die Zimmer spätestens um 11.00 Uhr räumen. Erfolgt die Räumung erst später, kann die Gesellschaft 100 % des vereinbarten Zimmerpreises berechnen. Ein vertraglicher Anspruch des Kunden auf Nutzung der Zimmer entsteht hierdurch nicht. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein niedrigerer Anspruch der Gesellschaft besteht.

8.    Haftung der Gesellschaft

8.1.    Der Kunde kann Schadenersatzansprüche einschließlich solcher aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und unerlaubter Handlung nur geltend machen, soweit diese beruhen auf

- Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Gesellschaft,
- der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Gesellschaft
- einer zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führenden fahrlässigen Pflichtverletzung der Gesellschaft
- dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft der gebuchten Zimmer
- einer zwingenden gesetzlichen Haftung der Gesellschaft (z.B. §§ 701 ff BGB).

Tun oder Unterlassen der „Gesellschaft“ erfasst auch Tun oder Unterlassen ihrer gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

8.2.   Sämtliche Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft.

8.3.    Die Gesellschaft empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Will der Gast Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten von Wert einbringen, bedarf es hierzu einer gesonderten Vereinbarung mit der Gesellschaft.

8.4.    Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen. Er ist zudem verpflichtet, im Rahmen des ihm Zumutbaren beizutragen, die Störung zu beseitigen und drohende Schäden zu vermeiden oder zu minimieren. Besteht die Möglichkeit, dass der Gesellschaft ein außergewöhnlich hoher Schaden entsteht, muss der Kunde hierauf ebenfalls unverzüglich hinweisen.

8.5.    Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Gesellschaft nur unter den in Ziff. 1 genannten Voraussetzungen.

9.    Schlussbestimmungen

9.1.    Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – auch dieser Bestimmung – sind nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgen oder ausdrücklich mündlich vereinbart werden.

9.2.    Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des jeweiligen Hotels der Gesellschaft, auf das sich die Bestellung des Kunden bezieht.  

9.3.    Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist Freiburg im Breisgau.

9.4.    Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht und Kollisionsrecht sind nicht anzuwenden.

9.5.    Sind oder werden einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Im Übrigen gilt das Gesetz.

9.6.    Das Unternehmen nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Stand Dezember 2023

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